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Humanitärer Hilfsgütertransport an der ukrainischen Grenze gestoppt

Pressemitteilung
Humanitärer Hilfsgütertransport an der ukrainischen Grenze gestoppt
Die Ukraine-Hilfe Lobetal in Bernau bei Berlin leistet seit über 23 Jahren umfangreiche humanitäre Hilfe für notleidende Menschen in der Ukraine. Allein 2016 wurden mehr als 350 Tonnen Hilfsgüter gesammelt, sortiert, verladen und  mit Lkws vor Ort gefahren. Diese Arbeit findet in der Bundesrepublik und darüber hinaus Anerkennung und Unterstützung. Die Leiterin der Hilfsaktion, Elisabeth Kunze, wurde 2009 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. Leider stößt dieses humanitäre Engagement immer wieder auf bürokratische Hemmnisse durch Behörden der Ukraine. Ein trauriger Rekord ist in diesen Tagen, kurz vor Ostern, zu verzeichnen und droht, die Motivation der Helfer schwer zu erschüttern.

Nach einer Sondergenehmigung auf der Hinfahrt wurde der humanitäre Hilfsgütertransport der Ukraine-Hilfe Lobetal ein zweites Mal gestoppt und steht jetzt wieder an der Grenze zu Polen in Krakovets/Ukraine fest. Es muss eine Strafe von 700 € entrichtet werden, oder der Lkw bleibt auf dem Zollhof stehen bis das Verfahren ausgetragen und die Strafforderung auf gerichtlichem Wege abgewehrt wurde.
Die humanitäre Hilfe (die Höhe des Wertes der Hilfsgüter übersteigt bei weitem die Höhe der Strafe, die Hilfsgüter wurden unentgeltlich für bedürftige Einrichtungen und Menschen übergeben) durfte der Lkw zwischenzeitlich in die Stadt Ternopil bringen. Aber nun darf er nicht mehr nach Hause fahren.
Die Strafe wurde willkürlich, widerrechtlich bei einer Tour im März verhängt. Da der Fahrer davon nicht einmal informiert wurde, keine Kopie vom Protokoll, das er für eine einfache Aktennotiz hielt, bekam, konnte er sich nicht sofort mit den Beamten auseinandersetzen und die Einspruchsfrist verstrich ungenutzt.
Wie wir erst jetzt bei dieser Fahrt in der vorigen Woche erfuhren, wurde dem Fahrer unterstellt, ohne Fahrerkarte in der Ukraine unterwegs zu sein. Da humanitäre, nicht kommerzielle Hilfsgütertransporte sowohl in der EU und als auch in der Ukraine von den Vorschriften zur Lenkzeit befreit sind, ist dieser Vorwurf gegenstandslos. Der ehrenamtliche Fahrer war mit humanitären Hilfsgütern in den Südosten des Landes unterwegs. Für ihn war nicht erkennbar, dass die Beamten ihm etwas vorwarfen, schon gar nicht der Grund, und auch nicht, dass diese Geschichte mit einer Geldstrafe verbunden werden könnte. Es wurde weder der Versuch unternommen, ihm etwas zu erklären, noch ein Dolmetscher zugezogen. Darauf hätte er ein Recht gehabt.
Nun steht die Strafe im Computer – keiner sieht sich in der Lage, sie zu annullieren oder wenigstens auszusetzen.

Dieser Zwischenfall kostet sehr viel Kraft und Nerven, Geduld, Zeit und Geld.
Auf der Hinfahrt stand der Lkw drei Tage und drei Nächte an der Grenze, bis er eine einmalige Sondergenehmigung erhielt, nach Ternopil zu fahren, um die humanitäre Hilfe zu übergeben. Er kam durch diese große Verzögerung zum Wochenende dort an – und musste deshalb weitere zweieinhalb Tage auf die Entladung warten. Jetzt, auf der Rückfahrt, steht er schon wieder seit einem Tag an der Grenze fest – mit der alten Begründung. Es ist eine Strafe auf dieses Fahrzeug (das im vergangenen Jahr mehr als 250 Tonnen Hilfsgüter als unentgeltliche Spende in die Ukraine gebracht hat) im Computer eingetragen. So darf es die Grenze nicht passieren.
All dies schmälert die Ressourcen, die wir viel lieber für die Hilfe und Unterstützung bedürftiger Menschen in der Ukraine einsetzen möchten.
Eine solche unberechenbare Aktion zerschlägt viel Vertrauen, das nur mühsam nachwachsen wird.

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